Bullying am Arbeitsplatz
Beim Bullying handelt es sich – ganz allgemein – um wiederholte verbale und/oder körperliche Angriffe aller Art. Oft ist das Opfer dabei in einer schwächeren Position physischer oder sozialer Art. Besondere Prägung bekam die Begrifflichkeit in den letzten Jahren im Zusammenhang mit Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Dabei ergibt sich die Unterscheidung durch die weniger subtile Art der Gängelung im Vergleich zum allgemeinhin bekannten Mobbing. So erfolgt die Anfeindung meist sehr direkt und unvermittelt – oft mit einem klar erkennbaren Ziel verbunden. Ob der klaren Sachlage scheint es in den meisten Fällen einfacher, abwehrende arbeitsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass viele Opfer des Bullying verängstigt sind und aus Furcht vor weitergehenderen Repressalien keine rechtlichen Schritte einleiten.
Stattdessen reagieren viele Betroffene mit ähnlichen Verhaltensmustern anderen – ihrer Situation entsprechend schwächeren – Kollegen gegenüber. Der sich daraus zwangläufig ergebende Teufelskreis aus psychischer und physischer Gewalt kann das Arbeitsklima nachhaltig vergiften und selbst Unbeteiligten die Arbeitszeit zur Qual machen. Dennoch ist die häufigste Reaktion immer noch das „freiwillige“ Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis, oft sogar in die Arbeitslosigkeit. Daraus ergeben sich langfristige Folgen weit über die Zeit des eigentlichen Bullyings hinaus, was nicht selten zu einer neuen Dimension der Schädigung führt: Selbstbewusste und engagierte Arbeitskräfte werden unter gegebenen Umständen zu ängstlichen und übertrieben zurückhaltenden und somit schwer vermittelbaren Bewerbern um neue Arbeitsplätze. Die unvermeidliche Folge ist eine spürbar negative Auswirkung auf das gesamte Berufsleben mit entsprechenden Folgewirkungen für das soziale Umfeld mit den sich daraus wiederum ergebenden Rückschlägen.
Nicht zuletzt deshalb ist es wichtig, sich der Problematik rechtzeitig bewusst zu werden und im Falle bullying-ähnlicher Angriffe schnellstmöglich weitreichende Selbstschutzmaßnahmen zu ergreifen. Eine arbeitsrechtliche Beratung kann den Einzelfall berücksichtigend wirksame Abhilfe schaffen. Selbst der Verlust des Arbeitsplatzes sollte dabei notfalls in Kauf genommen werden. Die sonst zu befürchtenden psychischen Schäden wiegen wohlmöglich stärker und entfalten ihre Wirkung über viele Monate und/oder Jahre hinweg.
ich finde es gut