Wichtige Bedingungen
- Der Verzicht auf eine abstrakte Verweisung, die den Versicherten im Falle einer Berufsunfähigkeit dazu verpflichten würde, einer ähnlichen Tätigkeit nachzugehen. So könnte beispielsweise ein Chirurg weiterhin als ärztlicher Gutachter arbeiten.
- Prognose der Arbeitsunfähigkeit für einen Zeitraum von sechs Monaten. In der Vergangenheit wurde oft der Zeitraum von drei Jahren vereinbart.
- Rückwirkende Zahlung für drei (oder mehr) Jahre sofern eine Erkrankung anfangs als unbedeutsam eingeschätzt wird, sich in der Folgezeit jedoch als Arbeitseinschränkung herausstellt.
- Auf Antrag zinslose Stundung. Da im Versicherungsfall bis zur Gewährung der Auszahlung oftmals kein Einkommen zur Verfügung steht, kann die Stundung der Beiträge beantragt werden und somit der Versicherungsschutz gesichert werden.
- Rücktrittsrecht auf 5 Jahre oder kürzer begrenzt
- Verzicht auf Nachprüfung
- Verzicht auf § 41 VVG: § 41 des Versicherungsvertragsgesetzes räumt der Versicherungsgesellschaft das Recht ein, nachträglich vom Vertrag zurückzutreten oder die Beiträge zu erhöhen wenn bei Vertragsabschluss ein Risiko vorlag, das dem Versicherten jedoch nicht bekannt war.
- Versicherungsschutz weltweit