Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung
Wenn man nach Antworten auf die Frage, wie sind die gesetzlichen Grundlagen der dualen Berufsausbildung sucht, wird sehr schnell klar, dass es sich im wesentlichen um vier Gesetze oder Verordnungen handelt, auf denen die Berufsausbildung fußt.
Diese sind das Berufsbildungsgesetz, die Handwerksordnung, die Ausbildungsordnungen für die ca. 370 bundesweit geregelten Ausbildungsberufe und die Ausbildereignungsverordnung.
Außerdem sind das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz, das Berufsbildungsförderungsgesetz und das Arbeitsförderungsgesetz zu nennen, da sie auch (neben den oben genannten Verordnungen) aufgrund ihrer Inhalte Auswirkungen auf und damit Bedeutung für, die Berufsausbildung haben.
Die folgende Auflistung soll einen kurzen Überblick zu den Inhalten der wichtigsten Gesetze geben.
Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung:
– Regeln alle wesentlichen Aspekte der Berufsausbildung
– Haben „Grundgesetzcharakter“
Jugendarbeitsschutzgesetz:
– Regelt die Dauer der anteiligen Ausbildungsphasen (Betrieb zu Berufsschule)
Betriebsverfassungsgesetz:
– Wirksam bei mindestens 5 Arbeitnehmern im Betrieb
– Regelt die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer und Jugendvertretung
an der Gestaltung der Berufsausbildung
– Grundlage für Rechte und Pflichten des Betriebsrates
Ausbilder-Eignungsverordnung:
– Regelt, wer sich einer Eignungsprüfung unterziehen muss
und welche Inhalte diese hat
Berufsbildungsförderungsgesetz:
– Regelt die Berufsbildungsplanung und Berufsbildungsstatistik
– Rechtliche Grundlage für die Erstellung des Berufsbildungsberichtes
– Regelt die Organisationsstruktur und Aufgaben des Bundesinstitutes für Berufsbildung
Arbeitsförderungsgesetz:
– Regelt die finanzielle Förderung der Berufsbildung (von Personen und Institutionen)
– Wichtiges arbeitsmarktpolitisches Element
In den nächsten Abschnitten werden das Berufsbildungsgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Besonderheiten im Umfeld des Ausbildungsvertrages näher beleuchtet.
Hallo,
Ich habe eine Frage und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Ich fange demnächst ein Duales Studium im Bundesland Bayern an. Gleichzeitig habe ich schon seit einem Jahr einen Nebenjob als Veranstaltungstechniker, bei dem ich weniger als 400€ im Monat verdiene. Meine Frage ist nun: Ob ich weiterhin bei dieser Firma Geld verdienen darf, oder ob mir das durch mein Ausbildungsgehalt untersagt ist. Desweiteren wüsste ich gerne ob ich in diesem Fall ein Auszubildender bin oder ein Student.
Schon einmal im Vorraus vielen Dank. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
liebe Grüße
Tobias
Hallo Tobias,
wichtig ist, was in Deinen Verträgen steht. Ob dort erlaubt oder ausgeschlossen ist noch einen anderen Job zu haben. Dann kommt es darauf an wie alt Du bist und wie hoch die gesetzliche Arbeitszeit für Dich ist. Ob Du Auszubildender bist oder Student kannst Du Dir aussuchen. Die Frage ist in welchem Zusammenhang Du das wissen willst.