Prüfungswesen im Dualen System
Das System der dualen Berufsausbildung ist auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes durch Prüfungen gestaffelt. In der beruflichen (Erst)ausbildung sind das die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung. Eine besondere Form der Abschlussprüfung ist die sogenannte „Externenprüfung“. Das heißt, dass auch jemand zur Abschlussprüfung zugelassen werden kann, der zwar keine Ausbildung mit Zwischenprüfung im herkömmlichen Sinne absolviert hat, aber mindesten das Zweifache der Zeit, die eine reguläre Ausbildung dauern würde, im entsprechenden Beruf tätig gewesen ist. Weitere Prüfungen, die allerdings ihrer Form nach auf den o.g. aufsetzten sind Meister- und Fortbildungsprüfungen.
Sämtliche hier angeführten Prüfungen sind Kammerprüfungen. Das heißt, dass die Verantwortlichkeit bei den jeweiligen Zuständigen Stellen liegt. Von den Berufsschulen erhalten die Auszubildenden zwar ein Abschlusszeugnis, allerdings nicht auf Grundlage einer Abschlussprüfung im gebräuchlichen Sinne, sondern vielmehr als Resultat der Einschätzung der kontinuierlichen Lernleistungen. Demgegenüber sind die Berufsschulen durch die Mitgliedschaft von Berufsschullehrern in den Prüfungsausschüssen der Zuständigen Stellen indirekt dann doch wieder an den Prüfungen, und somit konkreten Leistungsbeurteilungen und Leistungseinschätzungen beteiligt.
Die Zwischenprüfung ist ihrem Charakter nach keine Prüfung im eigentlichen Sinne. Das heißt, es ist nicht vorgesehen, ein durch gewisse Regeln festgeschriebenes Leistungsvermögen nachweisen zu lassen, und ein Nichtbestehen mit Sanktionen (Ausschluss o.ä.) zu ahnden. Es wird lediglich eine Bescheinigung über die Teilnahme von den Zuständigen Stellen ausgestellt. Es geht also vielmehr um eine simple Feststellung der Fähigkeiten der Auszubildenden zur ungefähren „Halbzeit“ der Ausbildung. Ein wie auch immer geartetes Resultat dieser Zwischenprüfung hat keinerlei Konsequenzen. Grundgedanke dieser Art der Zwischenbestandaufnahme ist es, den Betrieben und den Auszubildenden gegebenenfalls Defizite aufzuzeigen, in deren Richtung verstärkt gearbeitet werden sollte und die es zu beheben gilt.
Die Abschlussprüfung (Facharbeiterprüfung bzw. Gesellenprüfung) ist die wichtigste der im Dualen System zu absolvierenden Prüfungen. Die bestandene Prüfung ist der Nachweis einer beruflichen Qualifikation, die den aktuellen Marktanforderungen entspricht. Außerdem ist sie Voraussetzung zur Teilnahme an weiterführenden Maßnahmen, wie zum Beispiel Meister-oder Technikerausbildung. Indes ist anzumerken, dass kein Auszubildender verpflichtet ist, eine solche Prüfung abzulegen. Allerdings sind die Teilnehmerzahlen von mehr als 99% Ausdruck der enormen Bedeutung, die einer solchen bestandenen Prüfung beigemessen wird. Nach dem Bestehen dieser Abschlussprüfung ist das Ausbildungsverhältnis zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden beendet.
Die ca. 10% der Teilnehmer an den Abschlussprüfungen, die nicht bestehen, haben die Möglichkeit, die sich automatisch um (in der Regel) ein halbes Jahr verlängernde Ausbildungszeit zu nutzen, und nach dieser Zeit erneut eine Prüfung abzulegen. Die Alternative wäre der Einstieg ins Erwerbsleben als „Ungelernter“, oder der Versuch, eine andere Ausbildung zu absolvieren. Die ca. 90%, welche die Prüfungen bestehen, haben damit für sich die Voraussetzungen geschaffen, bei Interesse an weiterführenden und fortbildenden Maßnahmen im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes teilzunehmen. Diese sind dann wiederum mit Prüfungen verbunden (z.B. Meisterprüfung) auf die hier aber nicht näher eingegangen wird.