Die Aufgaben eines (externen) Brandschutzbeauftragten sind vielfältig. In diesem Artikel erklären wir, welche Aufgaben in den Tätigkeitsbereich fallen und warum ein externer Brandschutzbeauftragter für viele Unternehmen die sinnvollere Lösung, im Vergleich zur internen Abstellung eines Mitarbeiters für diese Aufgaben sein kann.
Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten
Brandschutzbeauftragte werden vom Unternehmen unter Berücksichtigung des Betriebsverfassungsgesetzes bzw. des Personalvertretungsgesetzes schriftlich bestellt. Im Rahmen dieser Bestellung werden die Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben eines externen Brandschutzbeauftragten festgelegt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt in der DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ ab Dezember 2020 diese 26 Aufgaben vor, die ein Brandschutzbeauftragter übernehmen sollte:
1. Erstellen / Fortschreiben der Brandschutzordnung
2. Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
3. Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
4. Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
5. Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
6. Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
7. Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
8. Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
9. Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
10. Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
11. Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
12. Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
13. Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
14. Meldung von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
15. Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
16. Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z. B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.23)
17. Prüfen der Lagerung und / oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
18. Kontrolle der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
19. Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
20. Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
21. Kontrolle, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
22. Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
23. Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
24. Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen
25. Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z. B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
26. Dokumentieren seiner Tätigkeiten im Brandschutz
Warum viele Unternehmen mittlerweile auf externe Brandschutzbeauftragte setzen
Unternehmen, die keinen Brandschutzbeauftragten aus den eigenen Reihen stellen können, haben die Möglichkeit, einen externen Brandschutzbeauftragten einzusetzen. Ein externer Brandschutzbeauftragter wird seit vielen Jahren als sinnvolle Lösung betrachtet. Der Vorteil eines externen Brandschutzbeauftragten liegt sicherlich in der Einfachheit der Umsetzung der Brandschutzaufgaben im Unternehmen sowie in den gut kalkulierbaren Kosten.
Dieser externe Experte berät und unterstützt das Unternehmen in allen Bereichen des Brandschutzes. Er ist mit allen gesetzlichen Vorschriften vertraut und hilft dem Unternehmen, die Anforderungen von Behörden und Versicherern umzusetzen. Er überprüft zum Beispiel in regelmäßigen Abständen (je nach Größe des Unternehmens) die Brandschutzeinrichtungen im Gebäude. Er hilft auch bei der Abnahme von Brandschutzanlagen durch Sachverständige und steht als Ansprechpartner bei Renovierungen und Neubauten zur Verfügung. Darüber hinaus unterweisen und schulen sie die Mitarbeiter im Betrieb, ermitteln Brand- und Explosionsgefahren und überprüfen Flucht- und Rettungswege.
Externe Brandschutzbeauftragte berichten direkt an die Unternehmensleitung. Sie legen der Geschäftsleitung regelmäßig einen Bericht vor, in dem sie Mängel dokumentieren und entsprechende Maßnahmen empfehlen. Über deren Umsetzung entscheidet jedoch allein die Geschäftsleitung.
Kann jeder Beschäftigte Brandschutzbeauftragter werden?
Betriebe dürfen nur Mitarbeiter, die bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, zu Brandschutzbeauftragten ausbilden lassen. Es gibt jedoch keine fachlichen Einschränkungen: Auch kaufmännische Angestellte ohne technische Vorkenntnisse können zum Beispiel Brandschutzbeauftragte werden. Experten raten, diese Funktion an erfahrenere Mitarbeiter zu vergeben. Denn die Brandschutzbeauftragten tragen nicht nur eine große Verantwortung. Sie sind auch direkt dem Arbeitgeber unterstellt und sollten daher über genügend Selbstvertrauen verfügen, um den Arbeitgeber zu beraten und seinen Standpunkt zu vertreten, zum Beispiel in Gesprächen mit den Behörden.
Wie läuft die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ab?
Die meisten Lehrgänge für Brandschutzbeauftragte vermitteln alle notwendigen Kenntnisse in 64 Unterrichtsstunden à 45 Minuten – in der Regel verteilt auf zwei Wochen, manchmal aber auch in einem Block von acht Tagen.
Was steht auf dem Lehrplan der Kurse für Brandschutzbeauftragte?
In den Kursen lernen die angehenden Brandschutzbeauftragten alles, was nach der „Information 205-003“ der DGUV gefordert wird. Dazu gehören rechtliche Grundlagen ebenso wie die Löschtheorie, aber auch der bauliche, anlagentechnische und organisatorische Brandschutz sowie die Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern. Darüber hinaus lernen die Teilnehmer in praktischen Übungen, wie sie im Notfall Brände löschen können.
Am Ende des Lehrgangs steht eine Prüfung, die die Teilnehmer bestehen müssen, um als zertifizierte Brandschutzbeauftragte in ihre Unternehmen zurückzukehren.
Mein Sohn möchte gerne eine Ausbildung zum externen Brandschutzbeauftragten machen. Es ist interessant zu wissen, dass jeder, mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, diese Ausbildung machen kann, unabhängig von den Vorkenntnissen. Vielleicht werde ich auch mal so eine Ausbildung machen.