Leistungsspektrum der Berufsunfähigkeitsversicherung
Im Falle einer Berufsunfähigkeit zahlt die Versicherung dem Versicherten eine Berufsunfähigkeitsrente. Dabei ist der zuletzt ausgeübte Beruf zu berücksichtigen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel auch bei einer Arbeitsunfähigkeit von 50% – also einer teilweisen Berufsunfähigkeit. Der Nachweis über die Berufsunfähigkeit muss durch ein ärztliches Gutachten erbracht werden, das die Arbeitsunfähigkeit feststellt und über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten prognostiziert. Die genauen Anforderungen sind der jeweiligen Vertragsgrundlage zu entnehmen und können zum Teil sehr unterschiedlich ausfallen.
Dies sind zwei beispielhafte Formulierungen, die zur Anwendung kommen könnten:
Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für die Dauer von mindestens 6 Monaten außer Stande ist, seinen Beruf, wie er vor Eintritt der Krankheit, Körperverletzung oder des Kräfteverfalles beschaffen war, auszuüben.
Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für die Dauer von mindestens 6 Monaten außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die er auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.
Ich würde gern auf etwas hinweisen: Arbeitsunfähigkeit bedeutet man ist temporär krank, da zahlt die BU-Versicherung nichts, aber die Krankenkasse bzw. der Arbeitgeber, je nachdem ob man angestellt oder selbständig ist.
Erwerbs- oder berufsununfähig ist dann für die private Berufsunfähigkeitsversicherung relevant. Die Erwerbsminderung ist für die staatliche Rentenversicherung relevant. Die Begrifflichkeiten sind ziemlich verwirrend, deshalb wollte ich nur ne Info geben ;)