Arbeitszeugnis
Informationen zum Arbeitszeugnis
Sehr gute Arbeitszeugnisse sind ein wichtiger Bestandteil einer erfolgreichen Karriere und dementsprechend problematisch. Ein schlechtes Zeugnis, so moderat es ihnen auch erscheinen mag, kann eine ansonsten makellose Bewerbung scheitern lassen.
Wenn sie ein Unternehmen verlassen, haben sie Anspruch auf Ausstellung eines einfachen Arbeitszeugnisses oder eines qualifizierten Arbeitszeugnisses. Negative Formulierungen, die geeignet sind, ihnen Nachteile auf dem Arbeitsmarkt zu bereiten, sind dabei nicht zulässig. Dennoch gibt es eine Fülle von zweifelhaften Ausdrucksweisen, die Insidern durchaus ermöglichen, sich über die (negativen) Eigenschaften des Arbeitnehmers auszutauschen. Was sich wie eine Geheimsprache darstellt, klingt für den Laien oftmals harmlos oder gar positiv, kann jedoch auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle fatale Folgen haben.
Ein einfaches Arbeitszeugnis sollte sich folgendermaßen zusammensetzen:
Korrekte Angaben zur Person
Genaue zeitliche Beschreibung des Beschäftigungsverhältnisses
Möglichst genaue Angaben über die ausgeübte Tätigkeit und den Verantwortungsbereich – Achtung: mehr Verantwortung als Tätigkeit wirkt negativ
Besondere Schwerpunkte der Tätigkeit
Falls vom gesamten Beschäftigungsverhältnis abweichende Verweildauer in einem Bereich, genaue zeitliche Angabe des Wechsels in einen anderen Bereich
Versetzungen, Beförderungen, etc.
gegebenenfalls Vertretungsbefugnisse, etc.
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis sollte sich folgendermaßen zusammensetzen:
Besonders erwähnenswerte Leistungen
Außergewöhnliche Leistungen hinsichtlich ihrer Tätigkeit
Persönliche Merkmale und Relevanz für den Beruf
Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, außer bei Entlassung bzw. Auflösung des Vertrages
zukunftsorientierte Aussage wie „Wir wünschen ihnen für ihren weiteren beruflichen Werdegang …“
Was nicht in einem Arbeitszeugnis stehen sollte:
Negative Bemerkungen jeglicher Art und Weise
Angaben zum Gehalt
Angaben zu Vorstrafen, Abmahnungen, Krankheiten, Fehlzeiten, Leistungsschwankungen, Alkoholkrankheit, Behinderungen jeglicher Art, Aktivität im Betriebsrat/Gewerkschaft/Partei, Religion, etc.
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