Historische Wurzeln des Dualen Ausbildungssystems
Hervorgegangen sind Berufsschulen im heutigen Sinne aus den im neunzehnten Jahrhundert in Deutschland entstandenen beruflichen Fortbildungsschulen. Diese wurden schon damals von den Lehrlingen parallel zur Ausbildung im Betrieb besucht, so dass schon damals das Ausbildungssystem dual ausgelegt war. Der Begriff einer Dualen Ausbildung erscheint erstmals in einem „Gutachten über das berufliche Ausbildungs-und Schulwesen“ (1964) vom Deutschen Ausschuss für das Erziehungs-und Bildungswesen (1953-65). Entgegen der Berufsausbildung in den Betrieben, die sich bis auf die mittelalterliche Handwerksausbildung zurückführen lässt, muss man das Entstehen oben genannter Schulen sehr viel später ansiedeln. Insbesondere die religiösen und gewerblichen Sonntagsschulen des siebzehnten und achtzehnten Jahrhunderts müssen als Wurzeln der bereits erwähnten Fortbildungsschulen des neunzehnten Jahrhunderts angesehen werden.
Seit der Verabschiedung des Berufsbildungsgesetzes im Jahre 1969 liegt eine bundeseinheitliche Regelung vor, welche die rechtliche Grundlage für Zuständigkeiten, Sanktionen, Inhalte usw. festlegt. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden diese Fragen in den einzelnen Wirtschaftszweigen unterschiedlich behandelt. Durch das BBiG ist es so, dass die berufliche Ausbildung in den unterschiedlichen wirtschaftlichen Bereichen (Industrie, Handwerk…) prinzipiell gleich geregelt ist. Dass es inhaltliche Unterschiede gibt, liegt in der Natur der Sache. Allerdings sind Fragen der Zuständigkeiten, der Zugangs-und Vertragsbedingungen, Verantwortlichkeiten der Betriebe und Berufsschulen und der Prüfungsrichtlinien damit einheitlich geregelt.