Arbeitszeugnis – Was bedeutet die Zeugnissprache

Arbeitszeugnis

Am Ende einer Betriebszugehörigkeit wird ein Zeugnis erstellt. Dies soll dem Angestellten oder Praktikanten als Nachweis über die Art und die Dauer der Tätigkeit dienen, es soll aber auch die Leistungen angemessen würdigen. Wobei das Wort „angemessen“ natürlich auch beinhaltet, dass kritische Töne in einem Zeugnis erscheinen dürfen. Diese dürfen allerdings nicht in Form von negativen Bemerkungen formuliert sein, so sieht es das Gesetz jedenfalls vor. Das heißt aber, dass sich eine Art Geheimsprache heraus gebildet hat, die vom zukünftigen Arbeitgeber sehr wohl als Kritik gelesen werden kann – wenn es Gründe dafür gab.

Ein …

Arbeitszeugnis – Zeugniscode

Zeugniscode

Die schon anfangs angesprochene Geheimsprache der Arbeitgeber ist nach Umfragen in den meisten Zeugnissen in Form übertrieben positiv formulierter Redewendungen und Floskeln zu finden. Diese verschlüsselten Leistungswörter orientieren sich an Schulnoten und enthalten oft irreführende Aussagen, die folgendermaßen zu interpretieren sind:

  • Sehr gut = stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt
  • Gut = stets zu unserer vollen Zufriedenheit oder zu unserer vollsten Zufriedenheit (ohne stets)
  • Befriedigend = zu unserer vollen Zufriedenheit
  • Ausreichend = zu unserer Zufriedenheit
  • Mangelhaft = hat sich bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden

mittlerweile haben sich des weiteren folgende Formulierungen etabliert:

Arbeitszeugnis – Form des Arbeitszeugnisses

Form

Vorschriften über die besondere Form eines Arbeitszeugnisses bestehen nicht. Es gibt jedoch bestimmte Mindestanforderungen, die es zu erfüllen gilt. So muss der Text mit Schreibmaschine oder PC erstellt werden auf einem Blatt des Formats DIN A4. Rechtschreibfehler oder grammatikalische Fehler müssen ggfls. berichtigt werden.

Formulierung

In einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Oktober 2003 heißt es:

Dem Arbeitgeber ist nicht vorgegeben, welche Formulierungen er im Einzelnen verwendet. Auch steht ihm frei, welches Beurteilungsverfahren er heranzieht. Der Zeugnisleser darf nur nicht im Unklaren gelassen werden, wie der Arbeitgeber die Leistung einschätzt.

Daraus geht klar hervor, …

Arbeitszeugnis – Rechtliche Grundsätze

Arbeitszeugnis – Rechtliche Grundsätze

Wahrheitspflicht

Die Beurteilungsaspekte müssen wahr sein und den Tatsachen entsprechen und müssen für den künftigen Arbeitgeber ein „berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse“ darstellen. Dabei ist zu bedenken, dass sie nur dann als gegeben angesehen werden, wenn sie über den gesamten Beschäftigungszeitraum charakteristisch waren. Einmalige oder kurzzeitige Vorkommnisse, welcher Art auch immer, sind in dieser Hinsicht also nicht zu berücksichtigen und dürfen nicht aufgenommen werden. Bei der Gesamtbeurteilung, die das Arbeitszeugnis ja darstellen soll, sind folglich nur diejenigen Tatsachen von belang, die sich dauerhaft auf die Leistungsfähigkeit ausgewirkt haben.

Der Arbeitgeber ist …

Arbeitszeugnis – Gesetzeslage und Rechtsprechung

Arbeitszeugnis – Gesetzeslage und Rechtsprechung

Nach § 109 (Zeugnis) der Gewerbeordnung gilt folgendes:

(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer treffen.

Arbeitszeugnis – Einführung

Arbeitszeugnis Einführung

Ein Arbeitszeugnis (In Österreich auch Dienstzeugnis ) ist eine vom Arbeitgeber üblicherweise nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ausgestellte Bescheinigung über die persönliche Arbeitsleistung und Qualifikation des Arbeitnehmers. Außerdem enthält es Informationen über das dienstliche Verhalten, die oft in sehr verklausulierter ausformuliert sind. Damit sind wir schon bei einem der wichtigsten Charakteristika eines Arbeitszeugnisses: Jedes Wort ist gewichtig und das auf eine gewöhnungsbedürftige Weise. Da ein Arbeitszeugnis nach geltender Rechtsprechung „wohlwollend“ formuliert sein muss, hat sich eine Art Code etabliert, anhand dessen Arbeitgeber untereinander Informationen mitzuteilen versuchen, die für den unbedarften Leser kaum lesbar sind. …