Meister-BAföG
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) regelt finanzielle Unterstützung im Rahmen beruflicher Fortbildung und garantiert unter entsprechenden Voraussetzungen folgende Leistungen:
- Übernahme von Lehrgangs- bzw. Prüfungsgebühren bis zu einer maximalen Höhe von 10.226,- EUR. Dieser Betrag wird zu 30,5% bezuschusst und zu 69,5% als zinsgünstiges Darlehen vergeben.
- Die Anfertigung eines Meisterstückes kann zu 50%, höchstens jedoch bis zu 1.534,- EUR als Darlehen vergeben werden.
- Zuschuss für die Kosten der Kinderbetreuung (maximal 113,- EUR/Monat für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr)
- Die beschriebenen Zuwendungen werden unabhängig von Vermögen und Einkommen des Anwärters gewährt und für Teilzeit- und Vollzeitlehrgänge gleichermaßen