Beim Personalrat
Den Mitgliedern des Personalrats gebühren gesetzlich festgelegte Aufgaben. Denn gemeinsam mit dem Arbeitgeber haben sie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern und darüber zu wachen, dass alle Mitarbeiter nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden.
Wie auch schon der Vorgesetzte könnte der Personalrat als Vermittler auftreten. In Einzel- oder Gruppengesprächen sollte er als neutrales Organ gemeinsam mit den Betroffenen die Ursachen des Konflikts herausarbeiten. Zunächst aber ist es unerlässlich, dass sich die Interessensvertretung eingehend mit dem Thema beschäftigt und sich darüber informiert.
Sodann ist es von großer Bedeutung, dass alle Beteiligten über das Phänomen aufgeklärt, seine Wirkung und Folgen dargestellt werden und dem Täter nahegelegt wird, dass auch sie einmal Opfer sein können. Sofern sich das Opfer beim Personalrat beschwert hat, sollte dieser alles in seiner Macht stehende versuchen und ggf. den Fall an die Einigungsstelle, soweit vorhanden, weitergeben, und dafür sorgen, dass diese umfassend über den Konflikt informiert wird.
Es könnte auch hilfreich sein, alle Beschäftigten des Finanzamt Oberstadt über den Vorteil zu informieren.
Hierzu ständen Instrumente wie die Personalversammlung, das schwarze Brett, das Intranet etc. zur Verfügung.
Das Ansprechen aller Beschäftigten kann die Täter evtl. abschrecken und zur Vernunft bringen, indem sie sich denken: Oh, wenn ich gewusst hätte, welche langfristigen, bösen Folgen mein Verhalten hat! Im Rahmen einer Mobbingsprechstunde könnten alle Interessenten und Betroffenen über das Thema aufgeklärt werden und aufliegende Broschüren/Infohefte für zu Hause bereitgestellt werden.