Weitere Interessensvertreter
Intern: Neben den bereits erwähnten Personen und Einrichtungen gibt es im Amt noch weitere Anlaufstellen, die um Hilfe und Rat gebeten werden können.
Zum einen kann sich Frau C. an Kollegen/innen wenden, die sie nicht gemobbt haben und demnach eine neutrale Stellung einnehmen. Eine Maßnahme, die laut einer Umfrage von den Gemobbten am zweithäufigsten ergriffen wird (62,3 %).
Desweiteren könnte sie Leidensgenossen kontaktieren und Erfahrungen mit ihnen austauschen. Sie können ihr evtl. hilfreiche Tipps geben, wie sie am besten mit der Situation umgehen sollte und ihr Adressen von Beratungsstellen bzw. Selbsthilfegruppen geben.
Als weitere Anlaufstation wäre der Amtsleiter bzw. die Personalleitung denkbar, da diese einen sehr großen Macht- und Einflussbereich haben und somit über entsprechende Mittel verfügen.
Zudem gibt es noch weitere Interventionsmöglichkeiten:
- Moderation: Hier beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe mit einem Problem bzw. Konflikt, wobei die Gruppe das Vorgehen und Lösungen selbstständig und eigenverantwortlich herausarbeitet und der Moderator als begleitendes Organ fungiert. Dabei ist es wichtig, dass jedes Mitglied miteinbezogen wird und die eigene Meinung und Maßnahmen einbringen kann. Moderator muss hier nicht zwingend der Vorgesetzte sein, denn jeder Beschäftigte kann diese Position einnehmen.
- Supervision: Durch die Innensicht der Beteiligten und die Außensicht des/der Supervisior/in soll eine Übersicht über den Mobbingprozess hergestellt werden. Der Supervisior soll den Opfern Handlungsmöglichkeiten offenlegen, und über mögliche Folgen des Mobbing aufklären. Anders als bei der Moderation werden mögliche Lösungswege und Maßnahmen zur Beseitigung jedoch gemeinsam erarbeitet.
- Mediation: Ziel der Mediaton ist es, sowohl für die Täter als auch für die Betroffene einen annehmbaren Kompromiss zu schaffen. Nachdem die beiden Parteien über mögliche Verhaltensänderungen diskutiert haben, ist es Aufgabe des Vermittlers (= Mediator) diese in allgemeingültige Regeln umzusetzen.
Extern: Wenn die betriebliche Unterstützung nicht ausreicht bzw. keine erfolgt, sollte Frau C. versuchen, Personen außerhalb des Amts zu kontaktieren. 93,6 % der Befragten haben dies getan.
Die meisten davon (76,4 %) wandten sich an ihren Partner bzw. die Familie. Dies ist auch einleuchtend, denn hier fällt es leicht, sein Herz auszuschütten und Gefühle zu zeigen, da man zu diesen Menschen viel Vertrauen hat.
Sie könnte auch Rat und Hilfe bei Freunden und Bekannten suchen oder ihren Rechtsanwalt einschalten, falls rechtliche Schritte gegen die Täter geplant sind.
Hierzu kann ein exakt geführtes Tagebuch sachdienlich sein, in dem sämtliche Vorkommnisse aufgezeichnet sind.