Phase 5: Ausschluss des Gemobbten
Wie zuvor bereits erläutert, löst eine Versetzung das Mobbingproblem nicht. Dies merkt schließlich auch die Personalabteilung und greift in dieser Phase zu anderen Mitteln. Da arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen eine Kündigung von Seiten des Betriebs verhindern, rät man dem Mitarbeiter, selbst zu kündigen. Als Anreiz hierfür verspricht man ihm ein positives Zeugnis auszustellen.
Meist wird die Kündigung infolge schwerer psychischer Schädigung unterschrieben, womit der Mobbingfall für die Firma abgeschlossen wäre. Ist dies jedoch nicht der Fall, wird durch Ausgrenzung und Isolation versucht, das Opfer umzustimmen und so das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Der Gemobbte wird nicht mehr gegrüßt, sein Telefon wird abgestellt, es wird ihm keine Arbeit mehr zugeteilt, er wird praktisch wie Luft behandelt. Nebenbei wird auch das normale Mobbing solange fortgesetzt, Gerüchte über ihn verbreitet, Intrigen gesponnen und Sticheleien angezettelt, bis der Betroffene keinen anderen Ausweg mehr sieht und schließlich, am Ende seiner Kräfte angekommen, den Auflösungsvertrag unterschreibt.
Phase im Fall Frau C.
Die Kollegen üben Kritik an ihrer Arbeit und machen sich hinter ihrem Rücken lustig. Durch diese Vorkommnisse und die daraus resultierende Außenseiterstellung leidet die Qualität ihrer Arbeit massiv und ihre psychische Verfassung verschlechtert sich erheblich.
Die Angriffe werden systematisch ausgeführt, da Pausen und Besprechungen dazu genutzt werden, über sie herzuziehen und Gerüchte zu verbreiten. Die Sticheleien gegen Frau C. treten nicht mehr nur vereinzelt, sondem vermehrt, ja sogar täglich auf. Dagegen ist es aber noch nicht zum Einschreiten des Vorgesetzten bzw. anderer Interessenvertreter gekommen.
Somit befindet sich vorliegender Fall bereits in der zweiten Mobbingphase, in der der Psychoterror beginnt.