Beim Personalrat
Den Mitgliedern des Personalrats gebühren gesetzlich festgelegte Aufgaben. Denn gemeinsam mit dem Arbeitgeber haben sie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern und darüber zu wachen, dass alle Mitarbeiter nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden.
Wie auch schon der Vorgesetzte könnte der Personalrat als Vermittler auftreten. In Einzel- oder Gruppengesprächen sollte er als neutrales Organ gemeinsam mit den Betroffenen die Ursachen des Konflikts herausarbeiten. Zunächst aber ist es unerlässlich, dass sich die Interessensvertretung eingehend mit dem Thema beschäftigt und sich darüber informiert.…