Am Ende einer Betriebszugehörigkeit wird ein Zeugnis erstellt. Dies soll dem Angestellten oder Praktikanten als Nachweis über die Art und die Dauer der Tätigkeit dienen, es soll aber auch die Leistungen angemessen würdigen. Wobei das Wort „angemessen“ natürlich auch beinhaltet, dass kritische Töne in einem Zeugnis erscheinen dürfen. Diese dürfen allerdings nicht in Form von negativen Bemerkungen formuliert sein, so sieht es das Gesetz jedenfalls vor. Das heißt aber, dass sich eine Art Geheimsprache heraus gebildet hat, die vom zukünftigen Arbeitgeber sehr wohl als Kritik gelesen werden kann – wenn es Gründe dafür gab.
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