Eignung von Betrieben als Ausbildungsstätten
Um den Anforderungen an eine Ausbildungsstätte gerecht zu werden, muss ein Betrieb folgende Kriterien erfüllen:
1.
Er muss geeignet sein. Das heißt, es muss sich um einen Wirtschaftsbetrieb, eine Einrichtung des öffentlichen Dienstes oder der freien Berufe oder Haushalte handeln.
2.
Er muss über die entsprechende Ausstattung (Maschinen, Werkzeuge etc) verfügen, bzw. muss nachweisen, dass ein eventuelles Defizit durch überbetriebliche Ausbildungsstätten ausgeglichen werden kann.
3.
Die Zahl der Ausbilder o. Fachkräfte muss in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Auszubildenden stehen (6-8 Fachkräfte -> max. …