Zuständigkeiten im dualen Ausbildungssystem
Die Zuständigkeiten, der an dem Dualen System beteiligten Institutionen, und deren Befugnisse sind in Deutschland gesetzlich klar festgeschrieben. Der Bund ist demnach für die betriebliche Berufsausbildung verantwortlich. Die Regelungen auf Seiten der Berufsschulen liegen in den Händen der jeweiligen Bundesländer.
Namentlich kommen in den einzelnen Bereichen das Berufsbildungsgesetz (Bundesgesetz) und das Schulgesetz (Ländergesetze) zur Anwendung. Einen kurzen Überblick über die Zuständigkeiten soll die folgende Abbildung ermöglichen.
Die Zuständigkeiten im Einzelnen werden nachfolgend stichpunktartig dargestellt.
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