BAföG – ein für viele lohnendes Fördermittel

Wenn man studieren möchte, aber noch nicht genau weiß, wie man das Studium konkret finanzieren soll oder bereits studiert und man aber sehr wenig Geld zur Verfügung hat, ist die Zeit gekommen über BAföG nachzudenken. Hier mit erhält man vor allem dann etwas finanziellen Support vom Staat, wenn die Eltern das Studium nicht und nur im zu kleinen Umfang unterstützen können oder es darum geht, zu vermeiden, mit gleich zwei bis drei Nebenjobs so viel um die Ohren zu, dass einfach zu wenig Zeit für das Studium an sich bleibt.

Folgend sind fünf schlagende Argumente …

Elbcampus – Der Campus für berufliche Aus- und Weiterbildung

www.elbcampus.deDer ELBCAMPUS – ein Besuch lohnt sich
Den Elbcampus gibt es seit dem Jahr 2008. Seitdem bietet er ein praxisorientiertes und vielfältiges Programm für Seminare und Lehrgänge. Die Teilnehmer kommen aus Verwaltung, Industrie und Handwerk und sind somit ebenso vielschichtig wie das Angebot selbst. Die Teilnehmer kommen aus großen, mittleren und kleinen Unternehmen und haben alle eines gemeinsam: sie lernen dazu und erweitern ihren Horizont.
Ob Seminare in BWL, Schweißkurse oder Meisterlehrgänge – hier gibt es für jeden Interessenten die passende Weiterbildung. Mit Hilfe der Kurse des Elbcampus lassen sich Karriereziele verwirklichen und neue Anforderungen im Job umsetzen.

Meisterausbildung – Meister-BAföG

Meister-BAföG

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) regelt finanzielle Unterstützung im Rahmen beruflicher Fortbildung und garantiert unter entsprechenden Voraussetzungen folgende Leistungen:

  • Übernahme von Lehrgangs- bzw. Prüfungsgebühren bis zu einer maximalen Höhe von 10.226,- EUR. Dieser Betrag wird zu 30,5% bezuschusst und zu 69,5% als zinsgünstiges Darlehen vergeben.
  • Die Anfertigung eines Meisterstückes kann zu 50%, höchstens jedoch bis zu 1.534,- EUR als Darlehen vergeben werden.
  • Zuschuss für die Kosten der Kinderbetreuung (maximal 113,- EUR/Monat für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr)
  • Die beschriebenen Zuwendungen werden unabhängig von Vermögen und Einkommen des Anwärters gewährt und für Teilzeit- und Vollzeitlehrgänge gleichermaßen