Phase 3: Der Fall wird offiziell, arbeitsrechtliche Sanktionen
In diesem Stadium ist ein Eingreifen von Seiten des Betriebsrates, der Personalabteilung, Geschäftsleitung oder anderen Verantwortlichen unumgänglich. Das Opfer hat in diesem fortgeschrittenen Abschnitt beinahe keine Möglichkeit mehr, sich ohne fremde Hilfe zur Wehr zu setzen, liegt die Schuld doch gänzlich beim Gemobbten. So jedenfalls versuchen sich die Täter aus der Affäre zu ziehen. Die betroffene Person reagiert häufig mit Fehlzeiten und psychosomatischen Beschwerden; die Vorgesetzten mit Versetzungen, Kündigungen und Abmahnungen, um damit das Problem zu lösen.
Doch diese Maßnahmen führen meist zu keiner Beseitigung des Konflikts, …