Wichtige Bedingungen
- Der Verzicht auf eine abstrakte Verweisung, die den Versicherten im Falle einer Berufsunfähigkeit dazu verpflichten würde, einer ähnlichen Tätigkeit nachzugehen. So könnte beispielsweise ein Chirurg weiterhin als ärztlicher Gutachter arbeiten.
- Prognose der Arbeitsunfähigkeit für einen Zeitraum von sechs Monaten. In der Vergangenheit wurde oft der Zeitraum von drei Jahren vereinbart.
- Rückwirkende Zahlung für drei (oder mehr) Jahre sofern eine Erkrankung anfangs als unbedeutsam eingeschätzt wird, sich in der Folgezeit jedoch als Arbeitseinschränkung herausstellt.
- Auf Antrag zinslose Stundung. Da im Versicherungsfall bis zur Gewährung der Auszahlung oftmals kein Einkommen zur Verfügung steht, kann die Stundung der Beiträge beantragt werden