Duale Ausbildung – Eignung von Betrieben als Ausbildungsstätten

Eignung von Betrieben als Ausbildungsstätten

Um den Anforderungen an eine Ausbildungsstätte gerecht zu werden, muss ein Betrieb folgende Kriterien erfüllen:

1.
Er muss geeignet sein. Das heißt, es muss sich um einen Wirtschaftsbetrieb, eine Einrichtung des öffentlichen Dienstes oder der freien Berufe oder Haushalte handeln.

2.
Er muss über die entsprechende Ausstattung (Maschinen, Werkzeuge etc) verfügen, bzw. muss nachweisen, dass ein eventuelles Defizit durch überbetriebliche Ausbildungsstätten ausgeglichen werden kann.

3.
Die Zahl der Ausbilder o. Fachkräfte muss in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Auszubildenden stehen (6-8 Fachkräfte -> max. …

Duale Ausbildung – Zuständigkeiten – Berufsschulen

Berufsschulen
• Im Rahmen des Dualen Systems Partner der Ausbildungsbetriebe
• Staatliche Pflichtschule deren Lehrer Mitglieder der Berufsbildungsausschüsse (beratend)
und der Prüfungsausschüsse (voll stimmberechtigt) sind
• Vermitteln berufliche Qualifikationen nach Maßgabe der Rahmenlehrpläne
• Schwerpunkt liegt auf theoretischer Grundlegung und Durchdringung der praktischen Ausbildung im Betrieb
• Nimmt daneben Aufgaben allgemeinbildender Schule war (Erweiterung der Allgemeinbildung)
• Unterricht sollte mindestens 12 Wochenstunden umfassen
• Berufsschule ist zwar an Prüfungen beteiligt, aber nicht an deren Zertifizierung (siehe Kammern)
Neben den genannten Einrichtungen existieren auch noch die sogenannten überbetrieblichen Berufsbildungsstätten. Sie ergänzen die Berufsausbildung in den Betrieben. …

Duale Ausbildung – Zuständigkeiten – Kammern und Betriebe

Duale Ausbildung – Zuständigkeiten – Kammern und Betriebe

Kammern (Zuständige Stellen)
• In ihrer jeweiligen Region (Bezirk) umfassend zuständig für die Berufsausbildung in den Betrieben ihres Fachbereiches
• Durchführungsüberwachung
• Förderung durch Beratung der Auszubildenden und Ausbildenden
• Zuständig für die Abnahme der Zwischen-und Abschlussprüfungen und Zeugnissaustellung
• Erlassen von Prüfungsordnungen
• Einrichten eines Berufsbildungsausschusses als Beschlussorgan (mit jeweils sechs Beauftragten von
Arbeitgeber-und Arbeitnehmerseite und sechs Lehrern von berufsbildenden Schulen)
• Eignungsfeststellung der Ausbildungsbetriebe

Betriebe
• Sind berechtigt aber nicht verpflichtet, in anerkannten Ausbildungsberufen auszubilden
• Sind in hohem Maße …