Jede Person, die haupt- oder nebenberuflich einer journalistischen Tätigkeit nachgeht, ist verpflichtet einen Presseausweis mitzuführen, um die Tätigkeit gegenüber Dritten nachzuweisen.
Seit einiger Zeit gibt es diesen Ausweis auch in elektronischer Form, welche für Journalisten sowie für Pressestellen einige Verbesserungen parat hält.
Die Funktionalität des elektronischen Presseausweises
Der E-Presseausweis (EPA) kann deutlich mehr Informationen als der herkömmliche Ausweis beinhalten, da er aus zwei Informationsabschnitten besteht. Zuerst zeigt der EPA die EPA-Nummer, ein Foto des Journalisten, den Namen, Ort, Geburtsdatum und Geburtsort sowie die Staatsangehörigkeit und das Gültigkeitsdatum. Zum Zweiten kann ein erweitertes Profil im EPA …