Wenn der Wunschstudienplatz vergeben ist – Tipps zum Thema Studienplatzklage
Manchmal sind zulassungsbeschränkte Studienplätze schnell restlos vergeben und Unis und Hochschulen lehnen alle weiteren Bewerber ab. Wunschkarrieren können dadurch enden, bevor sie überhaupt begonnen haben. Abgelehnte Bewerber greifen häufig zu Alternativen und wechseln zum Beispiel in Zweit- oder Dritt-Wahl-Studiengänge. Manche beginnen gar eine Ausbildung oder arbeiten in Ausweichjobs. Wenn solche Alternativen für Sie nicht in Frage kommen, sollten Sie eine Studienplatzklage erwägen. Manchmal tun sich Türen auf, die vorher fest verschlossen erschienen.
Kernaussage: Holen Sie sich Ihren Studienplatz: Das Grundgesetz ist auf Ihrer Seite!
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