Duale Ausbildung – Ausbildungsordnungen als Grundlage der Berufsausbildung in den Betrieben
Ausbildungsordnungen als Grundlage der Berufsausbildung in den Betrieben
Die Ausbildungsordnungen für (dadurch) anerkannte Ausbildungsberufe bilden die rechtliche und didaktische Grundlage für die inhaltliche Planung, Organisation und Durchführung der betrieblichen Ausbildung. Laut §25 des Berufsbildungsgesetzes müssen in den Ausbildungsordnungen die Bezeichnung des Ausbildungsberufes, die Ausbildungsdauer, das Ausbildungsberufsbild, der Ausbildungsrahmenplan, und die Prüfungsanforderungen enthalten sein.
Zuständig für die Erarbeitung von Ausbildungsordnungen ist das Bundesinstitut für Berufsbildung. Diese Zuständigkeit beinhaltet die Klärung der Grundlagen, Ziele und Inhalte beruflicher Bildung und das Erbringen von Vorschlägen zur Anpassung an technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen. Diese Vorschläge werden im Anschluss durch …