Die Lehrfreiheit wird als Bedingung und Voraussetzung für eine glaubwürdige Erfüllung des Auftrags Erziehung zur Freiheit verstanden. Ziel der Lehrfreiheit ist es einerseits unabhängig von staatlichen Eingriffen zu sein und andererseits sollen Lehrer selbständig an der Weiterbildung der Methoden, didaktischen Grundsätzen und Plänen arbeiten können.
In Form eines Rahmenlehrplans und in der vielseitigen Praxis des Unterrichtens soll sich die Vielfalt des sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens widerspiegeln.
Es sollen bei der Aufstellung und Umsetzung des Lehrplans vier Prinzipien beherzigt werden:
- Das Prinzip der Menschen- und Entwicklungsorientierung, das für den Lehrer das Studium der Entwicklungsprozesse der Menschheit und der Beobachtung der Natur jedes Individuums impliziert. Aus diesen Erkenntnissen ergeben sich dann entscheidende Gesichtspunkte für die Auswahl, Anordnung und methodische Behandlung der verschiedenen Inhalte in den einzelnen Lebensaltersstufen.
- Das Prinzip der Welt-Leben-Kultur-Orientierung, wozu alle geschichtlichen Aspekte, das Verständnis von Raum und Zeit, Natur, Kultur, Technik und soziale Welt gehören.
- Das Prinzip der Erkenntnis- und Übungsorientierung, das durch erkennendes schöpferisches und belebenden Umgehen des Lehrers mit der Menschen- und Welterkenntnis gefördert wird.
- Das Prinzip der Kind- und Situationsorientierung impliziert, dass der Lehrer in der jeweiligen Unterrichtssituation den individuellen und klassenspezifischen Entwicklungsstand spürt, auf ihn eingeht und in künstlerischer Weise wahrnehmend gestaltet.
Ein großer Vorteil der Waldorfschule ist ihre Selbstverwaltung. Sie besitzt im internen Betrieb im Lehrerkollegium eine autonome Körperschaft, die alle pädagogischen Fragen entscheidet und die darüber hinaus Aufgaben der Selbstverwaltung wahrnimmt. So ist die Schule dem Staat zwar gegenüber zu manchen Kompromissen verpflichtet, beispielsweise hinsichtlich der Schulabschlüsse, gewinnt aber ihren Freiraum, indem sie die staatlich verordneten Lehrpläne, die staatlichen Versetzungsordnungen und Leistungsmaßstäbe ebenso wenig übernimmt wie die staatlichen Formen der Schulverwaltung.
Die Anzahl der Waldorfschulen hat sich von 1919 an bis 1991 versechsfacht auf 120 Schulen mit 50000 Schülern. Dies liegt wohl einerseits an der Misere der staatlichen Regelschulen und ihrer teilweise missglückten oder nur halbherzig vorgenommenen Reform und andererseits an dem Nachholbedarf an reformpädagogischen Schulen in der ehemaligen DDR.
Ein weiterer Grund liegt aber auch sicherlich in ihrer Besonderheit, die eine gewisse Attraktivität für viele Eltern darstellt. Auf diese Besonderheiten möchte ich abschließend noch einmal eingehen:
- das äußere, architektonische Erscheinungsbild hebt sich durch Rundbauten, Holzwände und Farben von anderen Schulen ab
- jede Waldorfschule ist eine Art Gesamtschule, die auf äußere Differenzierung verzichtet, aber viel Wert auf das Klassenlehrerprinzip legt
- die Waldorfschule ist zwar staatlich anerkannt, aber selbst verwaltend und kollegial geführt
- der Fremdsprachenunterricht findet schon in den ersten beiden Grundschulklassen statt und betont besonders die mündliche Ausdrucksweise
- in den ersten beiden Stunden erteilt der Klassenlehrer den Hauptunterricht, epochal im 4-Wochen-Rhythmus, was Konzentration auf bestimmte Themen ebenso erlaubt wie regelmäßig stattfindende Übungen
- alle Waldorfschulen sind um eine ganzheitliche Bildung bemüht und realisieren dies durch Einbezug des Eurhythmie-, Kunst-, Handarbeits-,Handwerks- und Technologieunterrichtes; einige Schulen integrieren ferner berufliche und allgemeine Bildung, bieten über eine Lehre und das Abitur die Doppelqualifikation an
- in den Waldorfschulen gibt es kein Sitzenbleiben und keine Ziffernbenotung; es gibt Lernberichte und nur in dem zum Abitur hinführenden 13. Jahrgang und im Abitur selbst der Vergleichbarkeit wegen traditionelle Zensuren
- in wöchentlichen pädagogischen Konferenzen findet die Selbstfortbildung der Waldorflehrer statt.
Rudolf Steiner wurde am 27. Februar 1861 als ältestes von drei Kindern
eines Bahnbeamten in Kraljevec auf der Mur-Insel geboren. Ab 1872
besuchte er die Oberrealschule von Wiener-Neustadt, an der er 1879
sein Abitur ablegte.
Steiner zeigte schon früh naturwissenschaftliches Interesse und
immatrikulierte sich 1879 an der Technischen Hochschule in Wien und
studierte Biologie, Chemie, Physik und Mathematik. Durch die Begegnung
mit dem Germanisten Karl Julius Schräer widmete er sich zusätzlich
den Geisteswissenschaften und studierte Germanistik und Philosophie.
1890 siedelte Steiner nach Weimar über, um im Goethe- und Schillerarchiv
intensiv mitarbeiten zu können. 1891 promovierte er in Rostock
zum Doktor der Philosophie. Steiner siedelte im Jahre 1897 nach Berlin
über, wo er redaktionell- publizistisch und von 1899-1904 als
Lehrer an der Arbeiter-Bildungsschule tätig war.
1899 heiratete Steiner Anna Schultz; er kam mit theosophischen Kreisen
in Kontakt und wurde 1902 Generalsekretär der Theosophischen
Gesellschaft.
Von 1902 bis zu seinem Tode arbeitete er an der Anthroposophie als
Geisteswissenschaft. In der von ihm herausgegebenen Zeitschrift ‘Lucifer-Gnosis’
wurden die Hauptinhalte der Theorie dargestellt. Nach Steiners Idee
hat jeder Mensch die Fähigkeit, die Geisteswissenschaft zu verstehen
und auch eigene Erkenntnisse in diese Disziplin einzubringen.
In den weiteren Jahren kam es zu einer Vortragstätigkeit im In-
und Ausland und zu zahlreichen Publikationen. 1912 gründete er
die Anthroposophische Gesellschaft.
1914 heiratete Steiner seine zweite Frau Marie von Sievers in Dornach.
Er widmete sich im Krieg dem Ausbau des Goethenanums, der Anthroposophie
und der Dreigliederung des sozialen Organismus (Rechtsleben/ Staatsverwaltung,
Wirtschaftsleben/ Ökonomie sowie Geistesleben/ Bildungswesen).
In der Dreigliederungsbewegung kamen Menschen aus unterschiedlichen
sozialen Schichten zusammen, um die Gesundung des gesellschaftlich-
sozialen Lebens zu bewirken.
Mit zahlreichen Vortragsreihen insbesondere über soziale Fragen
unterstützte Steiner den Direktor der `Waldorf Astoria`, Emil
Molt, der freiwillig vielschichtige soziale Maßnahmen (Kinderbetreuung
und Bildungsarbeit für Erwachsene) in seine Fabrik einführte,
bei der Gründung der Betriebsschule.
So entstand 1919 die erste Waldorfschule in Stuttgart als Betriebsschule
einer Zigarettenfabrik. Dieses revolutionäre Schulmodell sollte
einer humanistischen Allgemeinbildung der Werktätigen dienen
und dadurch den Anschluss an das herrschende Berufs- und Kulturleben
vollziehen (mit Fächern wie Stricken, Weben, Buchbinden).
In den letzten Jahren seines Lebens hielt er noch zahlreiche pädagogische,
theologische, medizinische und landwirtschaftliche Vorträge in
größeren Städten Europas.
Rudolf Steiner starb nach langer Krankheit am 30. März 1925 in
Dornach.
Unterrichtsorganisation
Alle Schülerinnen und Schüler durchlaufen ohne Sitzenbleiben zwölf
Schuljahre. Der Lehrplan der Waldorfschulen ist auf die Weite der in den Kindern
liegenden seelischen und geistigen Veranlagungen und Begabungen ausgerichtet.
Deshalb tritt vom ersten Schuljahr an neben die mehr sachbezogenen Unterrichtsgebiete
ein vielseitiger künstlerischer Unterricht. Durch diesen werden die für
den einzelnen Menschen wie für die Gesellschaft wichtigen schöpferischen
Fähigkeiten und Erlebniskräfte gefördert.
Ferner fördert ein vielfältiger künstlerisch-handwerklicher
Unterricht die differenzierte Ausbildung des Willens und die lebenspraktische
Orientierung des Schülers. Alle seelischen Kräfte, die in unterschiedlicher
Weise in der gegliederten Wesenheit des Menschen als Denken, Fühlen und
Wollen auftreten, sollen in ihrer Gesamtheit angesprochen, gefördert
und gebildet werden. Mit diesen Elementen seelischer Gebärden arbeitet
auch insbesondere die Bewegungskunst der Eurythmie in vielgestaltiger Weise.
Diese wird als gesondertes Fach durch alle Jahrgangsstufen mit etwa zwei Stunden
unterrichtet.
Ein entscheidendes Prinzip des entwicklungsorientierten Lehrplans liegt in
der Abstimmung der Unterrichtsinhalte und Unterrichtsformen auf die Prozesse
kindlichen Lernens und die Stufen menschlicher Entfaltung in Kindheit und
Jugend. Der Unterricht ist von Schulbeginn an auf das Ziel innerer menschlicher
Freiheit hinorientiert.
In den ersten Schuljahren, in denen die eigene Urteilskraft der Schüler
erst heranreift, ist bildhafter Unterricht ein wesentliches Unterrichtsprinzip.
Die Tatsachen werden so behandelt, dass die Schüler zusammen mit dem
Anschaulichen auch das Gesetzmäßige und Wesenhafte der Dinge im
Sinne echter Bilder verstehen und erleben lernen.
Dem Streben nach eigener Lebensgestaltung und Urteilsbildung vom 14. Lebensjahr
an entspricht der wissenschaftliche Charakter vieler Unterrichtsfächer
vom neunten bis zum zwölften Schuljahr. Die Waldorfschulen sehen hier
die pädagogische Aufgabe nicht darin, eine voruniversitäre Ausbildung
zu betreiben, sondern den Unterricht inhaltlich so zu vertiefen, dass er sich
mit den Lebensproblemen des jungen Menschen verbinden kann und Antworten auf
seine Lebensfragen gibt.
Ein wichtiges Mittel, um den Unterricht ökonomisch zu gestalten, ist
der Epochenunterricht. Er wird in den Fächern durchgeführt, in denen
Sachgebiete in sich geschlossen behandelt werden können (z.B.: Deutsch,
Geschichte, Mathematik, Naturwissenschaften). Gebiete, die laufender Übung
bedürfen (z.B.: künstlerischer Unterricht, Englisch, Französisch,
Russisch – Fremdsprachen vom ersten Schuljahr an), werden in Fachstunden erteilt,
wobei auch hier manche Waldorfschulen in den letzten Jahren verstärkt
Epochenunterricht durchführen.
Die Waldorfschulen haben mit der Auslese auch das übliche Zensurensystem
abgeschafft. Die Zeugnisse bestehen aus möglichst detaillierten Charakterisierungen,
die die Leistung, den Leistungsfortschritt, die Begabungslage, das Bemühen
in den einzelnen Fächern durchsichtig machen. Die Schüler schließen
die Schule mit der Mittleren Reife, Fachholschulreife oder dem Abitur (nach
dem 13. Schuljahr) gemäß den in den Bundesländern jeweils
geltenden Regeln ab.
Freie Schule
Die Waldorfschule ist eine freie, selbstverwaltete Einrichtung, die im bildungspolitischen Bereich zwar einige Anforderungen erfüllen muss, aber in der ansonsten alle schulischen Belange von den Lehrern entschieden werden. Dies gilt sowohl für den pädagogischen Bereich als auch für die Gestaltung und die Organisation. In den Aufgabenbereich der Lehrer fallen auch Verwaltungsaufgaben. Eine übergeordnete Schulleitung gibt es nicht.
Der rechtliche und wirtschaftliche Träger der Waldorfschule ist der Schulverein, in dem Lehrer, Eltern, Förderer und Anhänger vertreten sind. Der Vorstand des Schulvereins wird von den Mitgliedern gewählt, die sich aus Eltern und Lehrern zusammensetzen.
In der Regel sind die Lehrer Angestellte des Schulvereins und nur ihm gegenüber verantwortlich. Der Schulverein soll dafür sorgen, dass die Waldorfschule von allen besucht werden kann, unabhängig vom sozialen Status.
Die Schule begann mit 256 Schülern in acht Klassen, davon waren 191 Kinder von Arbeitern der Waldorf-Astoria, der Rest kam vornehmlich aus dem Kreis anthroposophisch orientierter Eltern. Die Entscheidung, alle Kinder aufzunehmen, deren Eltern um Aufnahme baten, schloss einerseits die Abtrennung von der Firma ein und machte notwendig, dass die Eltern selbst die Kosten der Schule zu übernehmen hatten. Andererseits bedeutete dies, dass sich die Schule damit von der Arbeiterschaft zunehmend entfernte. Diese Entscheidung erwies sich jedoch rückblickend als sachgerecht, da sowohl der Anteil der Werkskinder sank als auch die Firma die Eigentümer wechselte.
Selbstverwaltung der Waldorfschulen
Als Freie Schulen haben die Waldorfschulen die hierarchisch organisierte Außenlenkung der staatlichen Schulen durch eine freiheitliche Verfassung ersetzt. Die Selbstverwaltung erfolgt durch Eltern und Lehrer gemeinsam und stellt ein sehr zukunftsorientiertes soziales Erfahrungsfeld dar. Die pädagogische Leitung wird von der wöchentlichen Lehrerkonferenz wahrgenommen, an der alle Lehrer gleichberechtigt mitwirken. Das Bemühen um das Verständnis des Menschen, seiner Lebensgesetze und um Fortentwicklung der Pädagogik auf der Basis der anthroposophischen Geisteswissenschaft bildet die gemeinsame Grundlage.
Ungeachtet der weltweiten fachlichen Anerkennung der Waldorfschulen und der verfassungsrechtlichen Gleichstellung der Schulen in freier Trägerschaft mit den staatlichen Schulen bedarf es dauernder Bemühungen auf politischem und administrativen Felde, dass diesem Umstand bei der Schulaufsicht und Finanzierung der Schulen entsprochen wird. Die Waldorfschulen in Deutschland erhalten staatliche Zuschüsse, die aber die Betriebskosten nur teilweise decken. Die Elternbeiträge sind an den meisten Schulen nach Einkommen gestaffelt.
Waldorfpaedagogik – pädagogisch-unterrichtlicher Aspekt
Ziele sind das Einbringen lebensnaher Praktiken, die verhindern sollen,
dass Schule zu einer Entfremdung vom realen Leben führt und versucht
die Interessen der Jugendlichen auf die Probleme der Zeit zu richten:
- Durchdringen der modernen Technologie, indem auf kontroverse Themen
wie zum Beispiel Atomenergie, Chemie, Elektronik oder Genetik eingegangen
wird - Vermittlung von Kenntnissen über herrschende Wirtschaftsstrukturen
- Einsicht in die Fragen der Ökologie
- Kenntnisse über die Nord-Süd-Problematik und daran gekoppelt
die Probleme der Arbeitslosigkeit - Erziehung zu kritischem Konsumbewusstsein
Der „sozial-erzieherische Impetus“ hat den Sinn, dass alle
die gleiche Ausbildung erfahren, gleichgültig welcher Herkunft sie
sind.
Die unterschiedlich Begabten erhalten eine jeweils komplementäre Erziehung.
In neuerer Zeit sind Modelle entwickelt worden, die einer verstärkten
praktischen, beruflichen, wie auch wissenschaftlichen Bildung in der Waldorfschule
Rechnung tragen.
Der Lehrplan
Die Lehrfreiheit wird als Bedingung und Voraussetzung für eine glaubwürdige
Erfüllung des Auftrags Erziehung zur Freiheit verstanden. Ziel der Lehrfreiheit
ist es einerseits unabhängig von staatlichen Eingriffen zu sein und andererseits
sollen Lehrer selbständig an der Weiterbildung der Methoden, didaktischen
Grundsätzen und Plänen arbeiten können.
In Form eines Rahmenlehrplans und in der vielseitigen Praxis des Unterrichtens
soll sich die Vielfalt des sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens
widerspiegeln.
Es sollen bei der Aufstellung und Umsetzung des Lehrplans vier Prinzipien beherzigt
werden:
-
- Das Prinzip der Menschen- und Entwicklungsorientierung, das für den
Lehrer das Studium der Entwicklungsprozesse der Menschheit und der Beobachtung
der Natur jedes Individuums impliziert. Aus diesen Erkenntnissen ergeben sich
dann entscheidende Gesichtspunkte für die Auswahl, Anordnung und methodische
Behandlung der verschiedenen Inhalte in den einzelnen Lebensaltersstufen. - Das Prinzip der Welt-Leben-Kultur-Orientierung, wozu alle geschichtlichen
Aspekte, das Verständnis von Raum und Zeit, Natur, Kultur, Technik und
soziale Welt gehören. - Das Prinzip der Erkenntnis- und Übungsorientierung, das durch erkennendes
schöpferisches und belebenden Umgehen des Lehrers mit der Menschen- und
Welterkenntnis gefördert wird.
- Das Prinzip der Menschen- und Entwicklungsorientierung, das für den
organisatorisch-administrativer Aspekt
Sowohl individuelle Fähigkeiten als auch das Interaktionsfeld der im Schulorganismus tätigen Menschen ist bedeutsam. Dieses Interaktionsfeld wird durch drei Komponenten bestimmt:
- die Möglichkeit des Herstellens eines gemeinsamen Problembewusstseins
- die direkte Beteiligung der Betroffenen
- durch das Bearbeiten von Kommunikations- und Verhaltensproblemen, womit Probleme des Informationsflusses, der Art und Weise der Entscheidungsbildung, des Umgangs miteinander und des Führungsstils gemeint sind.
wirtschaftlich-finanzieller Aspekt
Rudolf Steiner beabsichtigte mit der Trennung der drei Funktionsbereiche des sozialen Organismus – Geistes, – Rechts- und Wirtschaftsleben – zu verdeutlichen, dass Einrichtungen des Bildungswesens durch Schenkungsgelder zu finanzieren sind. Er dachte dabei beispielsweise an Gelder aus der Industrie und begründete seinen Standpunkt mit der langfristigen Investition, auf die die Bildungseinrichtungen ausgerichtet sind.
Die Waldorfschulen decken ihre Kosten durch freie Spenden der Mitglieder ihrer Fördervereine und durch Förderbeiträge oder auch Bauspenden ihrer Eltern, wobei Vereinbarungen nach Richtsätzen in unterschiedlicher Höhe und widerruflich getroffen werden, um kein Kind aus finanziellen Gründen vom Schulbesuch auszuschließen.
Der Staat erhebt Zwangsschenkungen in Form von Steuern, die in anonymer Form an die Empfänger verteilt werden.